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Zoophilie ist nicht Teil der LGBT*Community sondern eine paraphile Störung der Sexualpräferenz.

Zoophilie (von ζώον zṓon und -philie) bezeichnet das sexuelle Hingezogensein zu Tieren. Zoophilie kann sexuelle Handlungen beinhalten, aber auch Vorlieben, die nur sekundär, manchmal gar unbewusst, der sexuellen Befriedigung des Menschen dienen. Der Begriff wurde erstmals 1896 von dem Wiener Psychiater Richard von Krafft-Ebing in seinem Werk Psychopathia sexualis benutzt. Der Begriff wird umgangssprachlich mit Sodomie gleichgesetzt.

Seit der überarbeiteten Version des DSM-III (1987) wird Zoophilie unter den nicht näher bezeichneten Paraphilien (sexuelle Abweichungen von der gesellschaftlichen Norm) aufgeführt. Zoophilie ist nach ICD-10 (F65.8) eine gestörte Sexualpräferenz.

Begriffe[]

Die Begriffe im Wortfeld „Zoophilie“ waren und sind nicht allgemeingültig definiert. Ein Erklärungsversuch der Begriffe und ihrer Entwicklung findet sich beispielsweise bei Rosenbauer.[1] Die heute gängigste und von Miletski und Beetz genutzte Definition lautet: „Zoophilie beschreibt eine emotionale Bindung zu einem Tier, die zu einer Bevorzugung des Tieres als Lebensgefährte und/oder Sexualpartner führt.“ Es existieren auch spezifischere Begriffe wie beispielsweise „Kynophilie“ als Bezeichnung für menschlich gesteuerte sexuelle Handlungen zwischen Haushund und Mensch beziehungsweise die entsprechende Neigung. Im Sprachgebrauch und in der Diskussion werden auch Begriffe wie „Zoophilie“, „Bestiality“, „Zoosexualität“, „Zooerastie“ und das veraltete und besonders unscharfe „Sodomie“ ohne vorherige Klärung des Begriffsinhalts benutzt.

Drei Schlüsselbegriffe, die gewöhnlich für das Thema benutzt werden, sind „Zoophilie“, „Bestiality“ und „Zoosexualität“. Personen, die Zoophilie praktizieren, werden als „Zoophile“, „Zoosexuelle“ oder einfach als „Zoos“ bezeichnet.[2] Zooerastie oder Sodomie sind seltener verwendete Begriffe. „Bestiosexualität“ wurde kurz diskutiert, hat sich aber nie etabliert.

Zoophilie[]

Der Begriff „Zoophilie“ wurde in das Feld der Sexualitätsforschung in Psychopathia sexualis (1886) von Krafft-Ebing eingeführt, der eine Anzahl seiner Fälle als „Missbrauch von Tieren (Bestialität)“ bezeichnete, und als „Zoophilia erotica“, welche er als sexuelle Affinität für tierisches Fell oder Haut definierte. Im üblichen heutigen Gebrauch bezieht sich der Begriff „Zoophilie“ auf sexuelle Aktivität zwischen Menschen und nicht-menschlichen Tieren, auf das Verlangen nach solcher Aktivität oder auf die spezifische Paraphilie (Paraphilie, sprich, die atypische Erregung), welche eine eindeutige Präferenz von nicht-menschlichen Tieren über Menschen als Sexualpartner anzeigt. Zoophile betonen die soziale Komponente dieser Bindung. Obwohl Krafft-Ebing auch den Begriff „Zooerastie“ für die exklusiv auf nicht-menschliche Tiere gerichtete Affinität geprägt hat,[3] wird der Begriff gewöhnlich nicht mehr verwendet.

Zoosexualität[]

Der Begriff „zoosexuell“ wurde von Hani Miletski im Jahr 2002 als wertneutraler Begriff vorgeschlagen. Die Benutzung von „Zoosexuelle*r“ als Substantiv (in Bezug auf eine Person) ist gleichbedeutend mit zoophil, während der Begriff als Adjektiv, z. B. innerhalb des Ausdrucks „zoosexueller Akt“, eine sexuelle Aktivität zwischen einem Mensch und einem nicht-menschlichen Tier bezeichnen kann. Das abgeleitete Substantiv „Zoosexualität“ wird manchmal von sich selbst so bezeichnenden Zoophilen sowohl in Unterstützungsgruppen als auch in internetbasierten Diskussionsforen dazu benutzt, sich einer sexuellen Orientierung zuzuordnen, die sich durch romantische oder emotionale Involvierung und/oder sexuelle Affinität für Tiere auszeichnet.

Bestiality[]

Der englische juristische Begriff „Bestiality“ hat zwei Aussprachen: „ˌbɛs'tiæ'lə'ti“ oder „ˌbis'tiæ'lə'ti“, das letztere herrscht in den USA vor. Im Deutschen gibt es kein Wort mit gleicher Bedeutung, sodass meist das englische Wort übernommen wird. Einige Zoophile und Forscher unterscheiden zwischen „Zoophilie“ und „Bestiality“. Sie benutzen das erste, um das Verlangen nach einer sexuellen Partnerschaft mit einem Tier zu beschreiben, und das zweite, um den sexuellen Akt an sich zu beschreiben. Masters benutzte 1962 den Begriff „Bestialists“ speziell in seiner Diskussion zu Zoosadismus, welcher sich von der Befriedigung (nicht notwendigerweise sexueller Befriedigung) durch das Quälen von Tieren herleitet.

Stephanie LaFarge, eine Assistenzprofessorin der Psychiatrie an der New Jersey Medical School und Beratungsleiterin bei der ASPCA (American Society for the Prevention of Cruelty to Animals), schreibt, dass diese beiden Gruppen unterschieden werden können: „Bestialists“, welche Tiere misshandeln oder vergewaltigen, und Zoophile, welche eine emotionale und sexuelle Bindung mit einem Tier eingehen. Colin J. Williams und Martin S. Weinberg studierten sich selbst als solche bezeichnende Zoophile über das Internet und beschrieben ihr Verständnis des Begriffs „Zoophilie“ als Miteinbeziehung des tierischen Wohlergehens, der Freude und der Einvernehmlichkeit, im Gegensatz zu dem von dieser Gruppe benutzten Begriff „Bestialists“ für Personen, welche nur auf ihre eigene Befriedigung fokussiert sind. Williams and Weinberg zitierten auch eine britische Zeitung, die sagt, dass „Zoophilie“ ein Begriff ist, der von Apologeten für „Bestiality“ verwendet wird.

Zoosadismus[]

Ernst Bornemann (1990, zitiert von Rosenbauer, 1997) prägte den speziellen Begriff „Zoosadismus“ für Personen, die Befriedigung – sexuell oder anderweitig – durch das Quälen von Tieren erlangen. Zoosadismus ist ein Element der Macdonald-Triade von Vorläufern des soziopathischen Verhaltens.

Auftretenshäufigkeit[]

Der Kinsey-Report stellte fest, dass 8 % der Männer und 3,6 % der befragten Frauen schon einmal sexuelle Interaktionen mit Tieren hatten. Bei Personen, die auf Farmen wohnten, stieg der Prozentsatz auf 40–50 %[3], was einige spätere Autoren bezweifeln, weil die Auswahl der Befragten nicht repräsentativ gewesen sei. Es seien überproportional viele Strafgefangene (Stichprobenverzerrung) enthalten gewesen. Martin Duberman, Kinseys Nachfolger, entfernte die Gefangenen aus den Ergebnissen und fand, dass sich dadurch keine signifikante Änderung ergab.

1974 war die Anzahl der Farmbewohner im Vergleich zu 1940 um 80 % zurückgegangen, was die Möglichkeit, mit Tieren zusammenzuleben, reduzierte; Hunts Studie von 1974 legt nahe, dass diese demographische Änderung zu einer signifikanten Änderung der angegebenen Vorkommnisse von sexuellen Kontakten zwischen Menschen und Tieren geführt hat. Der Prozentsatz der Männer, die sexuelle Interaktion mit Tieren angaben, lag 1974 bei 4,9 % (1948: 8,3 %) und bei Frauen 1,9 % (1953: 3,6 %). Miletski glaubt, dass dies nicht an einem verminderten Interesse, sondern an der verminderten Gelegenheit liegt.

Nancy Fridays Buch My Secret Garden von 1973 beschreibt ungefähr 190 Fantasien von verschiedenen Frauen; von diesen beinhalten 23 zoosexuelle Handlungen.

In einer Studie wurde herausgefunden, dass Psychiatriepatienten eine statistisch höhere Prävalenz (55 Prozent) von berichteter Zoosexualität haben (45 % tatsächliche sexuelle Kontakte, 30 % sexuelle Fantasie) als die Kontrollgruppe (10 Prozent) und das psychiatrische Personal (15 %). Crépault and Couture (1980) gaben an, dass 5,3 Prozent der Männer, die sie interviewten, von sexueller Aktivität mit einem Tier während heterosexuellem Verkehr fantasiert hatten. Eine Studie von 1982 legte nahe, dass 7,5 % von 186 Universitätsstudenten sexuell mit einem Tier interagiert haben.

Sexuelle Fantasien von zoosexuellen Handlungen können auch bei Leuten auftreten, die keinen Wunsch haben, sie im wirklichen Leben zu erfahren. Nancy Friday merkt an, dass Zoophilie als Fantasie eventuell eine Flucht vor kulturellen Erwartungen, Beschränkungen und Verurteilungen in Bezug auf Sex darstellt. Ein häufiges Interesse und sexuelle Erregung beim Betrachten von Tieren bei der Paarung zitiert Massen als einen Indikator für latente Zoophilie (1994). Masters (1962) sagt, dass einige Bordellbetreiberinnen Tiere bei der Paarung ausgestellt haben, um potentielle Kunden anzuregen; und dies habe die Kunden dazu ermutigt, sexuell mit Tieren aktiv zu werden.[4]

Zahlreiche Studien haben herausgefunden, dass Frauen stärkere vaginale Reaktionen bei Filmen von Bonobo-Kopulationen als bei Filmen ohne sexuelle Stimuli zeigen.

Zoophile wurden beschrieben als ein Phänomen, das in vielen unterschiedlichen Volksgruppen auftritt: „Bei Weißen, Schwarzen, Asiaten, Mormonen, Amish, Katholiken, Atheisten, Paganen, Juden, Männern und Frauen.“ Zusätzlich wurde herausgefunden, dass Leute, die „in einer Gegend mit Tieren aufwachsen, nicht häufiger zoophil werden als Leute, die in der Stadt ohne sie aufwachsen“.

Zoophile[]

Nicht-sexuelle Zoophilie[]

Die Liebe zum Tier/zu Tieren ist nicht notwendigerweise sexueller Natur. In der Psychologie und Soziologie wird das Wort „Zoophilie“ oftmals ohne sexuelle Implikation genutzt. Tieren zugetan zu sein, besonders Haustieren, ist in der westlichen Gesellschaft generell akzeptiert und im Normalfall toleriert und respektiert. Das Wort Zoophilie jedoch bezeichnet zumeist auch eine sexuelle Präferenz Tieren gegenüber, welche es zu einer Paraphilie macht. Manche Zoophile leben diese sexuelle Anziehung nicht aus. Menschen, die sich selber als Zoophile sehen, fühlen oftmals eine eher romantische denn sexuelle Verbindung zum Tier und führen an, dass sie dies von jenen abhebt, die nur am gänzlich sexuell motivierten Akt der „Bestiality“ interessiert sind.

Zoophile Gemeinschaft[]

Eine Online-Umfrage mit Teilnehmern aus der ganzen Welt ergab, dass vor dem Aufkommen eines umfassenden Computer-Netzwerks die meisten Zoophilen keinen Kontakt zu anderen Zoophilen hatten und ihre Neigungen und Handlungen geheim hielten. Nur wenigen Freunden, Familienmitgliedern oder ihren Partnern vertrauten sie sich manchmal an. Das Internet und dessen Vorgänger ermöglichte Menschen die Suche nach Informationen zu Themen, die ansonsten nicht einfach zugänglich waren, und machte es auch möglich, mit relativer Sicherheit und Anonymität zu kommunizieren. Aufgrund der tagebuchartigen Intimität von Blogs und der Anonymität des Internets konnten die Zoophilen ihre Sexualität „offen“ ansprechen.[5] Wie auch bei anderen alternativen Lebensstilen bildeten sich größere Netzwerke um die 1980er Jahre, als die Teilnahme an Online-Communitys zu Hause oder an anderen Orten möglich wurde.[6] Solche Entwicklungen im Allgemeinen wurden 1990 von Markoff beschrieben; das Verbinden von Computern bedeutete, dass Tausende von Meilen entfernte Menschen die gleiche Intimität spüren können, als wären sie gemeinsam in einem kleinen Dorf.[7]

Der populären Newsgroup alt.sex.beastiality wurde nachgesagt, in den Top 1 % der nachgefragtesten Newsgroups zu sein (also etwa Platz 50 von ungefähr 5.000 aktiven Gruppen), und sie begann angeblich als witzig gemeinte Newsgroup.[8] Zusammen mit persönlichen Internetforen und Talkern, von denen besonders erwähnenswert vor allem Sleepy’s multiple worlds, Lintilla sowie Planes of Existence sind, die in den späten 1980ern und frühen 1990ern zu den ersten Gruppen-Medien dieser Art für Zoophile gehörten. Diese Gruppen zogen rasch Zoophile an, von denen einige ebenfalls persönliche und Gemeinschafts-Webseiten und Internetforen erstellten. Um 1992–1994 hatte sich das soziale Netz weiterentwickelt.[9] Zu Beginn drehte sich noch alles um die oben genannte Newsgroup, alt.sex.beastiality, die sich während der Jahre nach 1990 zu einer Diskussions- und Unterstützungsgruppe entwickelte.[10][11][12][13] Die Newsgroup beinhaltete Informationen über relevante Gesundheitstipps, Gesetze hinsichtlich Zoophilie, einer Bibliographie zu dem Thema, sowie Gemeinschafts-Events.[14]

Weinberg und Williams beobachten, dass das Internet eine erstaunlich große Menge an Menschen sozial integrieren kann. In den Zeiten von Kinsey waren Kontakte zwischen Tierliebhabern weitaus lokaler und auf männliche Landbewohner einer Region beschränkt. Da die Farmjungen, die Kinsey untersuchte, Teil einer ländlichen Gemeinschaft waren, in welcher Sex mit Tieren eine Rolle spielte, beschreibt dieser Sex nicht die zoophile Gemeinschaft im Allgemeinen. Die zoophile Gemeinschaft ist unter den Subkulturen, die Gebrauch vom Internet machen, nicht als besonders große bekannt, daher nahmen Weinberg und Williams an, dass ihre Ziele und ihre Gedanken sich wahrscheinlich wenig ändern würden während die Gemeinschaft wuchs. Den Aktivisten im Internet war sicher das Bestehen einer größeren Subkultur nicht bewusst, denn die gibt es so gut wie nicht. Weinberg and Williams gingen daher davon aus, dass die virtuelle Gruppe der Zoophilen im Internet die Weiterentwicklung der Subkultur prägen würde.[6]

Ebenso existieren Webseiten, deren Ziel es ist, Zoophilen Unterstützung und soziale Hilfe (einschließlich Mitteln, um misshandelten Tieren zu helfen und sie zu retten) zu leisten, jedoch sind diese für gewöhnlich nicht sonderlich bekannt. Solche Arbeit wird oft von Einzelpersonen und deren Freunden übernommen und durch soziale Netzwerke und Mundpropaganda verbreitet. Ein bemerkenswert früher Versuch, eine zoophile soziale Struktur zu schaffen, die sich auf den sozialen und psychologischen Support spezialisierte, war die Newsgroup soc.support.zoophilia, welche 1994 vorgeschlagen wurde, aber um ein Haar an der benötigten 2/3-Mehrheit scheiterte. Auch gab es eine deutsche Unterstützungsgruppe außerhalb des Internets mit dem Namen „Interessengemeinschaft Zoophiler Menschen“.[15]

Rechtliches[]

Situation in Deutschland[]

Legalisierung 1968 in der DDR und 1969 in der BRD[]

Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland seit 1871 und in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten. In der DDR wurde in der Fassung des § 175 von 1949 die Strafbarkeit zunächst beibehalten, 1968 durch Einführung des neuen Strafgesetzbuches abgeschafft. Die Strafbarkeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben.

Grenzen setzt daneben weiterhin das Tierschutzgesetz mit dem strafbewehrten Verbot quälerischer oder roher Tierquälerei und – bei einem fremden Tier – die Strafbarkeit einer Sachbeschädigung.

Erneute Illegalisierung als Ordnungswidrigkeit[]

Entstehungsgeschichte[]

Im April 2010 forderte die seinerzeitige hessische Umweltministerin, Silke Lautenschläger, dass Zoophilie wieder unter Strafe gestellt werden müsse. Im Rahmen einer 2012 anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes regte der deutsche Bundesrat in einer Stellungnahme an, zu prüfen, ob ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden könne. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates sahen sowohl das ihrer Meinung nach schützenswerte tierische Wohlbefinden als auch die artgerechte Selbstentfaltung durch derartige Handlungen verletzt. Außerdem bestünde eine Regelungslücke, da zwar die Verbreitung zoophilen Materials strafbar sei, nicht aber die Handlung an sich. Im Übrigen zeichne sich in Deutschland das Aufkommen von Tierbordellen ab, dem rechtzeitig entgegengewirkt werden müsse.

In einer Stellungnahme für den Bundestag sah der Einzelsachverständige Thorsten Gerdes hingegen in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Vorstoß eher um den Versuch, von der Norm abweichendes Sexualverhalten über die Hintertür zu sanktionieren. Er verwies darauf, dass unter den damit befassten Wissenschaftlern Einigkeit darüber bestehe, dass Sozialmoral nicht auf dem Wege des Strafrechtes durchgesetzt werden könne, und von diesen bisher auch nicht gefordert wurde, dass Zoophilie wieder strafbar werden solle. Die postulierte Etablierung von Tierbordellen hält er für ein „eher theoretisches Szenario“.

Eine Recherche der Badischen Zeitung vom September 2012 kam zu dem Ergebnis, dass es keine Nachweise über die Existenz von Tierbordellen gäbe. Auch dem Deutschen Tierschutzbund seien solche Einrichtungen nicht bekannt. Die Behauptung, es gäbe solche Tierbordelle in skandinavischen Ländern, gehe lediglich auf eine Meldung in der Zeitung 24timer, einem in Dänemark gratis verteilten Blatt, zurück.

Im November 2012 hat die Koalition unter Druck von Hans-Michael Goldmann (FDP) einen Gesetzesentwurf ins Tierschutzgesetz eingebracht, welcher jegliche sexuell motivierte Handlung an oder mit Tieren verbietet. Im Dezember 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Reform des Tierschutzgesetzes, das unter anderem die Ordnungswidrigkeit von sexuellen Handlungen vorsieht und am 13. Juli 2013 in Kraft trat.

Aktuelle Situation[]

Mit der Gesetzesänderung vom 13. Juli 2013 ist es nun verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Am 8. Dezember 2015 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den § 3 Satz 1 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ab. In der Begründung stellte es klar, das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot greife nur dann, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird. Demnach ist der Geschlechtsverkehr mit Tieren in Deutschland nicht generell verboten.

Sittenwidrigkeit[]

Einem Verein, der unter anderem für Sex mit Tieren werben will, verweigerte das Gericht den Eintrag in das Vereinsregister, da der beabsichtigte Vereinszweck sittenwidrig sei. Eine Beschwerde dagegen blieb erfolglos.[16]

Situation in anderen Ländern Europas[]

In Europa finden sich nur in England, Wales und Nordirland Straftatbestände, die Sodomie (Zoophilie) unter Strafe stellen. In den übrigen europäischen Ländern sind nunmehr die jeweiligen Tierschutzgesetze einschlägig.[17] So bestraft bspw. Österreich den Vollzug von geschlechtlichen Handlungen an oder mit einem Tier. In der Schweiz sind sexuell motivierte Handlungen mit Tieren seit September 2008 ausdrücklich untersagt ; damit wurde die Strafbarkeit in der Schweiz wiederhergestellt. Das Verbot basiert auf dem Konzept der Tierwürde, das dem Schweizer Tierschutzgesetz seit 2008 zugrunde liegt.

In Österreich war zu bestrafen, wer Schriften verbreitet, die zu „Unzucht mit Tieren“ auffordern oder sie gutheißen. Dieses Gesetz wurde durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 außer Kraft gesetzt.

Die meisten Gesetze, die sexuelle Kontakte zwischen Menschen und Tieren verbieten, stammen aus dem 21. Jahrhundert. Die Zoophilen stellen diese Gesetze gerne als Folge mangelnder Kenntnisse und der Ablehnung der Idee einer Vereinigung von Mensch und Tier, die in einen Beziehungskontext und in ein Bestreben, Missbrauch zu vermeiden, eingebettet ist, dar. Manche Autoren sehen diese Gesetze als „irrational“ an und betonen, dass sie eine „Verletzung der persönlichen Freiheit“ darstellen.

In Frankreich hat das vom Gesetzgeber erlassene Strafgesetzbuch von 1791 die Tatbestände der Sodomie und der Bestiality abgeschafft, folgte damit der Linie der klassischen Strafrechtler (Beccaria, Bentham …) und ging damit völlig mit der Deklaration von 1789 konform, dass die Freiheit darin besteht, dass jeder machen kann, was er will, so lange das keinem anderen schadet (Art. 4). Die Säkularisation des Rechts und die liberalen Gedanken der Revolutionäre haben dazu geführt, dass Homosexualität und Zoophilie straflos gestellt wurden. Napoléon hat in seinem Strafgesetzbuch von 1810 diese Straflosigkeitstellung bestätigt. Während des 19. und 20. Jahrhunderts konnte die Strafrechtssprechung gewalttätige sexuelle Akte am Tier auf der Grundlage grausamer oder schlechter Behandlung eines Heim- oder Nutztieres verurteilen. Bis März 2004 gab es kein Gesetz gegen sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier, außer in den Fällen, wo das Tier schwere Leiden dadurch erdulden musste. Das Gesetz 2004-204 vom 9. März 2004 zur Anpassung der Rechtslage an die Fortentwicklung der Kriminalität hat die Präzisierung „oder sexueller Natur“ in Article 521-1 des code pénal eingefügt. Die Gesetzesänderung wurde von der Nationalversammlung und vom Senat einstimmig angenommen. Der Cour de cassation (entspricht in etwa dem Bundesgerichtshof) hat am 4. September 2007 ein Urteil vom 27. Januar 2006 bestätigt, das eine Person zu einem Jahr auf Bewährung und einem lebenslangen Tierhalteverbot verurteilte, weil diese Person Analverkehr mit ihrem Pony hatte.[18]

USA und Kanada[]

In den USA gibt es kein Bundesgesetz, das Zoophilie verbietet. Im Januar 2012 gab es in 34 Bundesstaaten spezielle Gesetze, die sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier mit Strafe bedrohen (oft im Zusammenhang mit Analverkehr).[19] Neun Staaten haben erst in letzter Zeit solche Paragraphen eingeführt: Oregon, Maine, Iowa, Illinois, Indiana, Missouri, Arizona, Alaska und Florida. In manchen Staaten geht man davon aus, dass wenn Analverkehr nicht verboten ist (allgemein im Kontext der männlichen Homosexualität), dann kann auch Zoophilie nicht illegal sein. Allerdings hat sich in Florida gezeigt, wo es keine spezielle Gesetzesgebung dagegen gab, dass man auch die Gesetze gegen Tierquälerei anwenden kann.

In 17 Staaten sind sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier ein Vergehen: Alaska, Arkansas, Florida, Iowa, Kalifornien, Louisiana, Maryland, Maine, Minnesota, Missouri, Nebraska, New York, North Dakota, Oregon, Pennsylvania, Utah und Wisconsin.[19] In siebzehn weiteren Staaten sind sie ein Verbrechen: Arizona, North Carolina, South Carolina, South Dakota, Delaware, Georgia, Idaho, Illinois, Indiana, Massachusetts, Michigan, Mississippi, Oklahoma, Rhode Island, Tennessee, Virginia und Washington.[19] Bis 2005 gab es eine Farm bei Enumclaw, Washington, die als ein „Tierbordell“ beschrieben wurde, wo Menschen dafür bezahlten, Sex mit Tieren zu haben. Nach dem Vorfall vom 2. Juli 2005, bei dem der Zoophile Kenneth Pinyan in der Notaufnahme des Enumclaw Community Hospitals für tot erklärt wurde, nachdem ihm beim passiven Analverkehr mit einem Hengst der Darm abgerissen worden war, geriet diese Farm in den Fokus der Polizei. Der Gesetzgeber des Staates Washington, der vorher einer der wenigen Staaten in den USA ohne spezielle Gesetzgebung gegen Sex mit Tieren gewesen war, verabschiedete innerhalb von sechs Monaten ein Gesetz gegen Bestiality; Arizona, Alaska und Florida verbieten jetzt zoosexuelle Kontakte. Wenn solche Gesetze eingebracht werden, werden sie nie in Frage gestellt oder debattiert. Jedoch wurden Gesetze, die einvernehmlichen Sex zwischen Menschen und Tieren verurteilen, auch als ungerecht, diskriminierend und nicht verfassungsgemäß kritisiert.

Die anderen 16 Staaten (darunter Washington, D.C.) haben kein Gesetz, das den sexuellen Kontakt zwischen Menschen und Tieren verbietet. In Puerto Rico ist Zoophilie allerdings ein Verbrechen. Zoophilie fällt in Louisiana und North Carolina unter „Verbrechen gegen die Natur“

In Kanada verbietet der Artikel 160 (1) des Strafgesetzbuches, Teil 5, sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier.

Andere Länder[]

Im Vereinigten Königreich verbietet ein 2003 in Kraft getretenes Gesetz über Sexualverbrechen die anale oder vaginale Penetration eines lebenden Tieres durch einen Menschen, genauso wie das Einführen des Penis eines lebenden Tieres in After oder Vagina eines Menschen. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Gefängnisstrafe von höchstens zwei Jahren.[20]

In Spanien gibt es kein spezielles Gesetz gegen sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier, jedoch Gesetze gegen Tierquälerei.

In Belgien waren zoosexuelle Handlungen bis 2007 legal.[21] Mittlerweile sind jedoch Videos solcher Handlungen illegal, seit dem Fall eines Mannes 2006, der sexuelle Beziehungen zu Hunden des Tierheims unterhielt, für das er arbeitete. Er wurde nicht wegen Tierquälerei verurteilt, sondern wegen Belästigung, weil er diese Bilder mit Hilfe seiner Internetseite veröffentlicht hatte. Die belgische Tierrechtsorganisation Gaia ging in Revision, jedoch ohne Erfolg.[22]

In den Niederlanden sind zoosexuelle Handlungen seit dem Jahr 2010 illegal.

In Ungarn sind zoosexuelle Handlungen legal, sofern dem Tier kein physischer Schaden zugefügt wird.

In Norwegen sind sie illegal. Ein entsprechendes Gesetz trat im November 2008 in Kraft.

In Dänemark sind sexuelle Handlungen mit Tieren seit April 2015 illegal.[23] Bis zur Verabschiedung des Gesetzes war Zoophilie in Dänemark als legale Handlung eingestuft, solange das Tier keinen Schaden davon trug. Aktivisten kritisierten diese Ausarbeitung jedoch, da eine Beweisaufnahme für das Wohl oder Leid der Tiere hierbei schwer fällt. Durch das vorherige Gesetz stieg außerdem der "Sextourismus" mit Tieren.[24] Die Strafen gehen von einem Jahr Gefängnis für Ersttäter bis zu zwei Jahren für Wiederholungstäter.

In Finnland sind zoosexuelle Handlungen legal, sofern dem Tier keine körperliche Verletzung zugefügt wird; ein vorhandenes Verbot wurde 1971 aufgehoben. Das Teilen von Tierpornos ist erlaubt, jedoch nicht der kommerzielle Handel.

In der Schweiz verbieten die Artikel 135[25] und 197[26] des Strafgesetzbuches den Besitz und die Verbreitung (seit 2001) von pornographischen oder Gewaltdarstellungen mit Tieren.[27]

In Schweden drückte 2005 die schwedische Tierschutzgesellschaft der Regierung gegenüber ihre Besorgnis über das Ansteigen der Berichte über Pferderipper-Vorfälle aus. Die Gesellschaft vertrat die Ansicht, dass die vorhandene Gesetzgebung nicht mehr ausreichte, die Tiere wirksam zu schützen, und eigentlich verschärft werden müsste, dass es jedoch unter Abwägung aller Umstände nicht für ein Verbot reichen würde.

Weblinks[]

Einzelnachweise[]

  1. Sexueller Kontakt mit Tieren Frank Rosenbauer, Seminararbeit, Universität Siegen
  2. „Zoophilia“ Encyclopaedia Britannica, 2009.
  3. 3,0 3,1 D. Richard Laws, William T. O’Donohue: Books.Google.co.uk Sexual Deviance. Guilford Press, 2008, ISBN 978-1-59385-605-2, S. 391.
  4. R. E. L. Masters: Forbidden Sexual behavior and Morality. New York, NY 1962, Lancer Books, Inc. (Section „Psychical bestiality“).
  5. Montclair, 1997, cited by Miletski 1999 S. 35.
  6. 6,0 6,1 Weinberg and Williams
  7. Markoff, 1990
  8. Miletski S. 35.
  9. Miletski (1999)
  10. Milteski (1999), S. 35.
  11. Andriette, 1996
  12. Fox, 1994
  13. Montclair, 1997.
  14. Donofrio, 1996.
  15. Miletski (1999), S. 22.
  16. Berlin Sodomie-Verein scheitert vor Gericht – Quelle: https://www.mz-web.de/6772434 ©2017
  17. Dominik Lang: Sodomie und Strafrecht – Geschichte der Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs mit Tieren. In: Europäische Hochschulschriften 2, 4750. Lang, Frankfurt am Main 2009 (266 Seiten, besprochen von Elisabeth Greif).
  18. Cour de cassation, chambre criminelle, audience publique du 4 septembre 2007, N° de pourvoi: 06-82785.
  19. 19,0 19,1 19,2 Overview of State Bestiality Laws
  20. Office of Public Sector Information.
  21. jusqu'en 2007
  22. Belgium Gives Dog Sex Thumbs-up
  23. Denmark passes law to ban bestiality
  24. Denmark bans bestiality in move against animal sex tourism
  25. http://www.admin.ch/ch/f/rs/311_0/a135.html
  26. http://www.admin.ch/ch/f/rs/311_0/a197.html
  27. Zoophile, le dernier tabou: Vergleichende und juristische Aspekte zwischen der restriktiven und legal repressiven (bis zu 3 Jahren Haft) in der Schweiz und der relativ permissiven Behandlung des Themas in Deutschland. Aussagen und Interviews. RTS – 29. Mai 2011. Durée: 09:31.
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